Rechtsprechung
   BFH, 23.02.2005 - IV B 143/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15989
BFH, 23.02.2005 - IV B 143/04 (https://dejure.org/2005,15989)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2005 - IV B 143/04 (https://dejure.org/2005,15989)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - IV B 143/04 (https://dejure.org/2005,15989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,15989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • FG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 K 3441/06

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Gerichtskosten für Finanzgerichtsverfahren

    Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren IV B 143/04 und IV B 150/05, tragen bis zur Antragseinschränkung die Kläger zu 94 % und der Beklagte zu 6 %.

    Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wurde das Urteil vom 29.07.2004 durch Beschluss des BFH vom 23.02.2005 (Az.: IV B 143/04) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss des BFH vom 23.02.2005 Az. IV B 143/04 Bezug genommen.

  • BFH, 26.05.2006 - IV B 147/04

    Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch Jahressteuerbescheid; keine Abweisung

    Gleichwohl ist die angefochtene Entscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2005 IV B 143/04).
  • BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05

    Aufwendungsnachweis für Fachliteratur; Abzugsfähigkeit der Kosten für die Führung

    b) Wenn die Kläger vortragen, das FG habe in dem der hiesigen Nichtzulassungsbeschwerde zu Grunde liegenden Urteil vom 10. November 2005 den Senatsbeschluss vom 23. Februar 2005 IV B 143/04 negiert, übersehen sie, dass bei Ergehen des Urteils des FG vom 29. Juli 2004 11 K 3261/02 E,AO, das dem genannten Senatsbeschluss zu Grunde lag, der vom FA in der seinerzeitigen mündlichen Verhandlung angekündigte Änderungsbescheid noch nicht vorlag.
  • FG Hamburg, 31.03.2009 - 3 K 31/09

    Zulässigkeit einer auf Zahlung von Kindergeld gerichteten Klage; Entfallen des

    Dementsprechend ist aufgrund und im Umfang dieser Abhilfezusage die Klage erledigt; danach ist kein Rechtsschutzbedürfnis bzw. keine Klagebefugnis mehr gegeben (vgl. FG Hamburg vom 6. März 2008 3 K 26/08 zu II 1 c, EFG 2008, 1767 zu II 1 c m.w.N.; vom 22. August 2005 III 12/05, StEd 2006, 71 rechtskräftig durch BFH vom 7. September 2006 IX B 199/05, BFH/NV 2007, 75; vom 28. Oktober 2003 III 219/02, EFG 2004, 832, rechtskräftig durch BFH vom 10. Juni 2005 IV B 247/03, BFH/NV 2005, 1747; vgl. dagegen nur zu § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO: BFH vom 23. Mai 2006 IV B 147/04, [...]; vom 23. Februar 2005 IV B 143/04, [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht